Entschädigung bayerischer Abgeordneter steigt auf 8.022 Euro und Pauschale auf 3.398 Euro
München - Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2017 um 2,2 Prozent auf 8.022 Euro. Gleichzeitig steigt die sogenannte Kostenpauschale um 0,6 Prozent auf 3.398 Euro.