In den Abendstunden des 12. April kontrollierten die Bundespolizisten am Bahnhof Freilassing drei Afrikaner. Ein 22-Jähriger wies sich mit seiner österreichischen Asylkarte aus. Bei einer genaueren Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann bereits häufiger wegen unerlaubter Einreise angezeigt und nach Österreich zurückgeschickt worden war. Auch eine dreimonatige Haftstrafe Anfang 2016 führte bei ihm scheinbar nicht zu der Einsicht, dass er in Deutschland nicht asylberechtigt ist. Nachdem der Marokkaner nachweislich fünfmal versucht hatte, unerlaubt nach Deutschland zu gelangen, ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Laufen im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vorgeführt worden. Die Richterin verhängte die höchstmögliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Für vier Monate ins Gefängnis muss sein 26-jähriger Landsmann. Er war im vergangenen Jahr von der Bundespolizei in die Schweiz zurückgeschickt und später durch die Ausländerbehörde abgeschoben worden.
Auch die dritte aufgegriffene Person, ein 22-jähriger Algerier, versuchte zum wiederholten Mal unerlaubt nach Deutschland zu gelangen. Er wurde nur zu zwei Monaten Haft verurteilt, die er in der Justizvollzugsanstalt Bernau absitzen wird.