Die vbw lehnt auch die Pläne der SPD auf ein Weiterbildungsrecht während des Bezuges von Arbeitslosengeld I ab. Bereits heute erhalte jeder Arbeitslose Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. In über 50 Prozent der Fälle sei aber die schwierige Lebenssituation von Menschen für deren Arbeitslosigkeit verantwortlich, beispielsweise die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden, Krankheit oder andere Beeinträchtigungen. Diese Gründe der Erwerbslosigkeit seien durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht zu beseitigen, erklärte die Interessenvereinigung von 127 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sowie 41 Einzelunternehmen in Bayern. Deshalb müsse die Entscheidung, ob eine berufliche Weiterbildung sinnvoll ist, im konkreten Einzelfall entschieden werden.
Eine Arbeitsversicherung, wie sie die SPD wolle, decke kein kollektives Versicherungsrisiko, sondern individuelle Risiken ab. Das widerspreche dem Versicherungsprinzip, so Brossardt. Er kritisierte, dass die Sozialdemokraten mit diesem Vorschlag ein Kernstück der Agenda 2010 rückabwickeln wollten. Dieser Reform sei es zu verdanken, dass Deutschland nach 2005 seine Wettbewerbsfähigkeit wiedererlangt habe und seither mehr als fünf Millionen zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen worden seien.
Vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt betonte: „Die Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte die Bezugsdauer für Ältere unter anderem deshalb verkürzt, weil das Arbeitslosengeld vielen als Überbrückung zum vorgezogenen Ruhestand diente. Seit der Neuregelung bleiben Ältere länger im Beruf. Es darf nicht erneut zu Frühverrentungsanreizen kommen.“